Liebe Fußballfamilie,
ergänzend zu den letzte Woche (am 06.06.2025) bereits versendeten Amtlichen Mitteilungen wird
hiermit
die Änderung einer weiteren Vorschrift (§ 7 Abs. 6 NFV-JO) bekannt gegeben.
Aus Vereinfachungsgründen enthält das beigefügte Dokument nun alle Änderungen aus der Vorstandssitzung vom
17.05.2025 und dem anschließenden Vorstandsbeschluss per Umlaufverfahren (bis 12.06.25) gesammelt in einer Datei.
Bitte beachten:
Die beigefügte Datei enthält
- nicht nur die Übersicht mit der schlagwortartigen Kurz-Darstellung aller Änderungen (S. 1 - 5), sondern im
Weiteren auch die exakte Darstellung aller konkreten Änderungen am jeweiligen Wortlaut der entsprechenden Paragrafen (S. 6 - 43).
- nicht nur Änderungen der Spielordnung, sondern auch die beschlossenen Änderungen der JO, RuVO, FiWO und
SRO.
Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten, um zumindest solche unnötige Rückfragen zu vermeiden, deren
Beantwortung sich bereits ohne Weiteres aus den gesendeten Dateien ergibt.
Die Fertigstellung der Gesamtfassung "Satzung und Ordnungen" im aktualisierten Volltext zum Stand 01.07.2025 ist
in Arbeit.
Die Dateien Anschreiben und amtl. Mitteilungen sind ersetzt worden.
Zur Info!
----- Am 26. April 2025 um 08:49 schrieb Ralf Segelhorst <ralf.segelhorst@nfv.evpost.de>:
Hallo Fussballfreunde,
der Spielausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04. unter Beteiligung des Kreissportgerichts u.a. folgende Klarstellungen bzw Änderungen im Spielbetrieb festgelegt:
9er-Mannschaften
- 9er sind nur eine (Not-)Lösung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und werden nur in der untersten Klasse, Herren 3.Kreisklasse und
Frauen Kreisliga genehmigt.
- Sollte eine gemeldete 9er auf einem Aufstiegsplatz stehen, so darf sie aufsteigen aber nur als 11er-Mannschaft am Spielbetrieb der
2.Kreisklasse (Herren) oder Bezirksliga (Frauen) in der nächsten Saison teilnehmen, maßgeblich ist dann die Meldung im DFBNet für die folgende Saison, eine (Rück-)Ummeldung auf 9er in der dann
laufenden Saison ist nicht zulässig.
- In der kommenden Saison wird die Grenze der Spieleranzahl für 11er-Spielpflicht von 12 auf 13 erhöht.
Spielgemeinschaften im Herren- und Frauenbereich
- SG's sind ebenfalls nur eine (Not-)Lösung um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und dürfen von bis zu 3 Vereinen bis zur 1.
Kreisklasse (Herren), bzw Kreisliga (Frauen) gebildet werden. Sie sind nicht berechtigt zum Aufstieg in den Bezirk (Herren), für Frauen gelten Sonderregelungen gem. Bezirks-Ausschreibung.
- Die Mannschaften einer SG müssen eindeutig mit römischen Ziffern I o. II bei der Mannschaftsmeldung gekennzeichnet werden, es dürfen
nicht mehr als 2 Mannschaften sein.
- Neue SG's müssen einen formlosen schriftlichen Antrag mit Bestätigung aller beteiligten Vereine beim Spielausschuss zur Genehmigung
vorlegen.
Pokalspiele
- Die Pokalspiele der Altsenioren (Ü32/Ü40/Ü50) werden ab 1/4-Finale am gleichen Wochentag angesetzt.
- Für die Saison 2025/26 wurde ein Verein aus dem Nordkreis als Ausrichter für die Endspiele (13.06.26) ausgewählt, Bekanntgabe erfolgt
auf dem Kreistag.
Im Anhang befindet sich der Rohentwurf des Rahmenspielplans für die Saison 2025/26 für die vereinsinterne Planung.
Mit sportlichen Grüßen
Ralf Segelhorst
Vorsitzender
Kreisspielausschuss Diepholz
E-Mail: ralf.segelhorst@nfv.evpost.de (nur über DFBNet-Postfach)